Sachverständiger zur Prüfung nach §14 42. BImSchV – Ing.-Büro Kirk
Von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Prüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern nach § 14 der 42. BImSchV.
Deutschlandweit tätig – Mit Niederlassungen in Hannover & Aschaffenburg
Herzlich willkommen beim Ingenieurbüro Kirk
Wir führen für Sie die Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV durch oder beraten Sie gerne in allen Fragen der Umsetzung der Anforderungen.
Dabei nutzen wir unsere Praxiserfahrungen als Betreiber solcher Anlagen.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir unterstützen Sie gerne.
Andreas Kirk
Sachverständiger nach der 42. BImSchV.
Umweltgutachter EMAS
Auditor DIN EN ISO 50001 und DIN EN ISO14001
Durchführung Sachverständigenprüfungen nach § 14 der 42. BImSchV
- Verdunstungskühlanlagen
- Kühltürme bis max. 200 MW (alle außer in Großkraftwerken)
- Nassabscheider
Erstellung Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 der 42. BImSchV / Richtlinie VDI 2047
- Anlagen und Betriebszustände beschreiben
- Gefährdungen identifizieren und Risiken bewerten
- Beratung und gemeinsame Festlegung von Maßnahmen
- Abgleich Soll / Ist mit den Anforderungen zur Sachverständigenprüfung nach 42. BImSchV
Prüftermin §14 42. BImSchV:
LAI Bund- / Länderarbeitsgemeinschaft:
Bestandsanlagen sind spätestens 5 Jahre nach dem vorgegebenen Prüfdatum der Erstprüfung erneut zu prüfen!
Beispiel: Bestandsanlage
Unser Angebot:
Durchführung der Sachverständigenprüfung.
oder
Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 3
der 42. BImSchV vor oder nach der Sachverständigenprüfung.
Sehen Sie hier unsere Referenzen und Arbeitsgebiete:
Anlagentypen
✓ Kühltürme / Rückkühler
✓ Adiabate Kühler
✓ Hybridkühler
✓ Verflüssiger Kälteanlagen
✓ Ammoniakverflüssiger
✓ Nassabscheider
✓ Chemische Wäscher
✓ Rauchgaswäscher
✓ Abluftwäscher
✓ Metallstaubabscheider
✓ Lackieranlagen
✓ Chemische Industrie
✓ Automobilindustrie
✓ Papierindustrie
✓ Lebensmittelverarbeitung
✓ Metallverarbeitung
✓ Immobilienverwaltung
✓ Handelsunternehmen
✓ Logistikunternehmen
✓ Universitäten / Kliniken
✓ Druckereien
und viele mehr
Ihre Vorteile, wenn sie uns mit Ihrer Sachverständigenprüfung beauftragen:
- Prüfung mit sehr viel Praxiserfahrung aus dem Anlagenbetrieb und der Anlageninstandhaltung
- objektive, unabhängige Überprüfung des Chemikalieneinsatzes und des Anlagenmanagements
- strukturierte, effizienter Ablauf aber: Ausführliche Besprechung möglicher Mängel
- viel Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
Ihre Vorteile wenn uns mich mit der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung beauftragen:
- Erstellung durch einen Sachverständigen mit allen bei der späteren Sachverständigenprüfung überprüften Inhalten
- Soll / Ist Abgleich der Prüfanforderungen, optimale Grundlage zur Anlagenoptimierung und zur Vorbereitung der Sachverständigenprüfung
- partnerschaftliche, lösungsorientierte Zusammenarbeit
Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV
Wann ist die Prüfung durchzuführen?
Anlagen, die unter die 42. BImSchV fallen, müssen 5 Jahre nach der Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre geprüft werden. Entsprechend Fragenkatalog Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft (LAI): Anlagen sind spätestens 5 Jahre nach dem erforderlichen Termin der Erstprüfung erneut zu prüfen.
Für Bestandsanlagen ergeben sich folgende Prüftermine für die 1. Folgeprüfung für die Inbetriebnahme Termine:
- vor dem 19.08.2011 Prüfung bis zum 19.08.2024
- vor dem 19.08.2013 Prüfung bis zum 19.08.2025
- vor dem 19.08.2015 Prüfung bis zum 19.08.2026
- vor dem 19.08.2017 Prüfung bis zum 19.08.2027
Inhalt der Prüfung:
Geprüft wird der ordnungsgemäße Anlagenbetrieb seit dem Inkrafttreten der 42. BImSchV am 19.08.2017 oder seit der letzten Sachverständigenprüfung.
Die Sachverständigenprüfung nach §14 der 42. BImSchV muss durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgen.
- den technischen Aufbau und Zustand der Anlage
- die Durchführung der Laboruntersuchungen und der Eigenkontrollen
- die durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen bei einem Anstieg der allgemeinen Kolonienzahl und bei Überschreitungen der Prüfwerte oder des Maßnahmenwertes
- die Vollständigkeit des Betriebstagebuchs
- die Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung
- weitere Anforderungen an die Überwachung der Anlage
Ablauf der Sachverständigenprüfung:
Für die Prüfung einer Anlage nach der 42. BImSchV werden je nach Vorbereitung und Komplexität der Anlage ca. 3 h vor Ort benötigt. Bei mehreren Anlagen reduziert sich der Zeitaufwand je Einzelanlage.
Zu Beginn der Prüfung wird die Betriebsweise der Anlage, die Anlagendokumentation und die Laborergebnisse besprochen.
Bei der anschließenden Besichtigung der Anlage werden die Anforderungen an den Aufbau der Anlage und der Zustand der Anlage beurteilt.
Abschließend wird das Ergebnis der Sachverständigenprüfung besprochen. Der Sachverständige erstellt innerhalb von vier Wochen einen Prüfbericht, den er dem Betreiber übermittelt und in KaVKA hinterlegt.
Einige Inhalte der 42 BImSchV:
Die 42. BImSchV wurde zum Schutz vor der Ausbreitung von Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern erlassen.
Die 42. BImSchV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann:
- Verdunstungskühlanlagen inkl. Kühltürme (< 200 MW Leistung)
- Kühltürme (> 200 MW = Großkraftwerke)
- Nassabscheider
Anlagen nach dieser Verordnung Verdunstungskühlanlagen wie z.B. Rückkühler, adiabate Kühler, Hybridkühler und Nassabscheider wie z.B. Luftwäscher und chemische Wäscher sind in dem Anlagenportal KaVKA anzuzeigen. Es müssen regelmäßig Laboruntersuchungen zur Prüfung der Legionellenkonzentration durch ein akkreditiertes Prüflabor durchgeführt werden.
Die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen wiederkehrend alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüfen lassen. Für bestehende Anlagen die vor dem 19.08.2017 in Betrieb genommen wurden, bestehen vorgegebene Prüftermine. Die 1. Folgeprüfung muss spätestens 5 Jahre nach dem vorgegebenen Termin der Erstprüfung erfolgen.
Für bestimmte Tätigkeiten an Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen oder Nassabscheidern ist die Mitwirkung einer hygienisch fachkundigen Person erforderlich die z.B. nach der Richtlinie VDI 2047 geschult wurde. Schulungen bieten z.B: TÜV Nord, DEKRA und der TÜV Süd an.
Der § 15 legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Ausnahme von den Anforderungen nach der 42. BImSchV gestellt werden kann.
Zu meiner Person:
Dipl. Ing. (FH) Andreas Kirk
Von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach der 42. BImSchV.
Ich bin Ingenieur des Maschinenbaus mit dem Vertiefungsschwerpunkt der Verfahrens- und Umwelttechnik.
Durch meine Arbeit in unterschiedlichen Branchen und Funktionen verfüge ich über eine breite Praxiserfahrung in dem Betrieb, der Instandhaltung und der Überprüfung der verschiedenen Anlagentypen nach der 42. BImSchV. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen in der Abstimmung mit den verantwortlichen Aufsichtsbehörden.
Insbesondere in den Bereichen:
- ➝ Papierindustrie
- ➝ Chemische Industrie
- ➝Nahrung- und Futtermittelherstellung
- ➝ Herstellung von Kunststoff- und Holzwaren
- ➝ Industriekraftwerke, Rauchgasreinigung
- ➝ Metallverarbeitung
- ➝ Gebäudetechnik
- ➝ Kälteanlagen und Kühlanlagen
- ➝ Nasswäscher, Rauchgasreinigung
- ➝ Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Mehr Infos zu meinem Angebot in dem Bereich:
EMAS Begutachtung und Validierung als Umweltgutachter
Auditierungen nach DIN EN ISO 50001 und DIN EN ISO14001
Kontakt – Ingenieurbüro Kirk
Gerne erstellen wir ein Angebot für Sie.
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Telefon: 05181 8072338
Mobile: 015165468697
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E-Mail: andreas@kirk-ing.de
Ingenieurbüro Kirk
Niederlassung Hannover
Am Pfarrgarten 17 • 31061 Alfeld (Leine)
Tel.: 05181 8072338
Niederlassung Aschaffenburg
Ludwigstraße 7 • 63739 Aschaffenburg
Tel.: 01516 5468697
E-Mail: andreas@kirk-ing.de
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Rechtliches
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