Sachverständiger zur Prüfung nach §14 42. BImSchV – Ing.-Büro Kirk

Bundesweite Prüfung für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Prüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern nach § 14 der 42. BImSchV.

Deutschlandweit tätig – Mit Niederlassungen in Hannover & Aschaffenburg

Andreas Kirk Sachverständiger 42. BImSchV bestellt von der IHK-Hannover

Herzlich willkommen beim Ingenieurbüro Kirk

Wir führen für Sie die Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV durch oder beraten Sie gerne in allen Fragen der Umsetzung der Anforderungen.

Dabei nutzen wir unsere Praxiserfahrungen als Betreiber solcher Anlagen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir unterstützen Sie gerne.

Dipl. Ing. Andreas Kirk
Sachverständiger nach der 42. BImSchV
Umweltgutachter EMAS
Auditor ISO 50001 / 14001

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Unsere Dienstleistung:
Durchführung Sachverständigenprüfungen nach § 14 der 42. BImSchV

Verdunstungskühlanlagen & Kühltürme (bis max. 200 MW Leistung, ausgenommen Großkraftwerke)
Nassabscheider & Wäscher (aller Bauarten)

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Unsere Dienstleistung: Erstellung Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 der 42. BImSchV /  Richtlinie VDI  2047

  • Anlagenanalyse: Beschreibung der technischen Anlagen- und Betriebszustände.
  • Risikobewertung: Systematische Identifikation von Gefährdungen und Bewertung der Risiken für den legionellenfreien Betrieb.
  • Maßnahmenkatalog: Praxisnahe Beratung und gemeinsame Festlegung von Optimierungsmaßnahmen.
  • Soll-/Ist-Abgleich: Vollständige Vorbereitung und Prüfung aller Kriterien im Hinblick auf die spätere Sachverständigenprüfung nach § 14.

 

Prüftermin §14 42. BImSchV:

LAI Bund- / Länderarbeitsgemeinschaft:
Bestandsanlagen sind spätestens 5 Jahre nach dem vorgegebenen Prüfdatum der Erstprüfung erneut zu prüfen!

Beispiel: Bestandsanlage Inbetriebnahme 15.03.2017

vorgegebenes Datum Erstprüfung: 19.08.2022
verspätete Durchführung z.B.: 12.09.2023
Wiederholungsprüfung erforderlich bis: 19.08.2027

Unser Angebot:
Durchführung der Sachverständigenprüfung.

oder

Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 3
der 42. BImSchV.

 

Sehen Sie hier unsere Referenzen und Arbeitsgebiete:

Anlagentypen

✓ Kühltürme / Rückkühler

✓ Adiabate Kühler

✓ Hybridkühler

✓ Verflüssiger Kälteanlagen

✓ Ammoniakverflüssiger

✓ Nassabscheider

✓ Chemische Wäscher

✓ Rauchgaswäscher

✓ Abluftwäscher

✓ Metallstaubabscheider

✓ Lackieranlagen

 

Prüfung nach § 14 der 42. BImschV. Sachverständiger von IHK-Hannover für Vedunstungskühlanlagen und Nassabscheider bestellt.

✓ Chemische Industrie

✓ Automobilindustrie

✓ Papierindustrie

✓ Lebensmittelverarbeitung

✓ Metallverarbeitung

✓ Immobilienverwaltung

✓ Handelsunternehmen

✓ Logistikunternehmen

✓ Universitäten / Kliniken

✓ Druckereien

und viele mehr

 

Hybridkühler oder adiabater Kühler. Erstellung Gefährdungsbeurteilung §3 und prüfen nach 42. BImschV durch Sachverständigen.

Deutschlandweit tätig!

Deutschlandkarte mit Standorten des Ingenieurbüro Kirk und Tätigkeitsbereiche

Ihre Vorteile, wenn sie uns mit Ihrer Sachverständigenprüfung beauftragen:

  • Maximale Praxiskompetenz: Prüfung mit jahrzehntelanger Erfahrung aus dem echten Anlagenbetrieb und der industriellen Instandhaltung.
  • Unabhängige Expertise: Objektive Überprüfung Ihres Anlagenmanagements sowie des Chemikalien- und Biozideinsatzes.
  • Effizienter Ablauf: Strukturierte Vor-Ort-Prüfung kombiniert mit einer ausführlichen, praxisnahen Besprechung potenzieller Mängel.
  • Behördensicherheit: Fundierte Erfahrung in der direkten Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und reibungslose Dokumentation im KaVKA-Portal.
Symbol für Beratung und Konformitätsprüfung im Rahmen der EU-Kunststoffgranulat-Verordnung.

Aktuelle Frage zur Überarbeitung der VDI Richtlinie 2047 Blatt 2:

Frage: Wann tritt die neue Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 in Kraft und was ändert sich für Betreiber?

Antwort: Der neue Richtlinienentwurf (Gründruck) wurde im März 2026 veröffentlicht, die Einspruchsfrist endete am 31. Mai 2026. Mit dem finalen Weißdruck wird im Laufe des Jahres 2027 gerechnet.
Die wesentlichen Änderungen betreffen eine deutlich detailliertere Vorgabe für die Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung nach § 3, die Integration von Großkühltürmen (ehemals Blatt 3) sowie die Erweiterung des Katalogs auf zehn spezifische Kühlsystem-Bauarten im Anhang. Zudem wird die automatisierte Online-Überwachung von Nutzwasserparametern ausdrücklich empfohlen. Als Sachverständiger berücksichtige ich diese neuen Trends und Entwürfe bereits heute bei meinen Prüfungen nach § 14, um Ihre Anlagen zukunftssicher aufzustellen.

Frage: Fallen adiabate Verdunstungskühler, Hybrid-Kühler, Rückkühler mit Wasserbesprühung oder Vorkühlung durch ein PAD-System unter die 42. BImSchV und sind die Anlagen nach §14 der 42. BImSchV zu prüfen?

Antwort: Ja, gemäß dem verbindlichen Fragenkatalog der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAI) fallen adiabate Kühler – einschließlich Systemen mit einer Vorkühlung über ein PAD-System – unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV.
Der LAI-Fragenkatalog stellt dies ausdrücklich unter Ziffer 3.1.4 klar. Die zuständigen Aufsichtsbehörden verfahren strikt nach dieser behördlichen Auslegung der Verordnung. Es ist dabei rechtlich völlig unerheblich, ob das Wasser kontinuierlich versprüht wird oder die adiabate Kühlung als reiner Gelegenheitsbetrieb nur an heißen Sommertagen zur Spitzenlastabdeckung zugeschaltet wird.
Für Sie als Betreiber bedeutet dies ab der Inbetriebnahme: Die Anlage unterliegt der gesetzlichen Meldepflicht im KaVKA-Portal, erfordert zwingend eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3, die lückenlose Umsetzung der zweiwöchentlichen Eigenkontrollen sowie der vierteljährlichen Laboruntersuchungen und die wiederkehrende Prüfung nach § 14 alle 5 Jahre.

Kühlturm bzw.  Rückkühler,  Verdunstungskühlanlage nach der 42. BImschV. Prüfung Sachverständiger.

Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV – Gesetzliche Prüffristen

Wann und wie oft ist die Prüfung durchzuführen?

Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, müssen wiederkehrend alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Achtung – Die strikte Fristenregelung der LAI: Nach dem offiziellen Fragenkatalog der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAI) gilt eine Fristenwahrung: Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 5 Jahre nach dem rechtlich erforderlichen Termin der Erstprüfung erfolgen.

Unabhängig davon gilt als absolute Obergrenze: Die Folgemaßnahme ist spätestens 5 Jahre nach der letzten tatsächlichen Prüfung erneut durchzuführen.

Eine verspätete Durchführung der Prüfung in der Vergangenheit verschiebt das zukünftige Prüfintervall ausdrücklich nicht nach hinten!

Inbetriebnahme Erstprüfung war fällig spätestens am Wiederholungsprüfung fällig spätestens bis
vor 19.08.2015 19.08.2021 19.08.2026
vor 19.08.2016 19.08.2022 19.08.2027
vor 19.08.2017 19.08.2023 19.08.2028
vor 19.08.2018 19.08.2024 19.08.2029
vor 19.08.2019 19.08.2025 19.08.2030

Frage: Was passiert mit der Frist für die Sachverständigenprüfung nach § 14, wenn eine Anlage saisonal (z. B. nur im Sommer) stillgelegt wird?

Antwort: Eine temporäre oder saisonale Außerbetriebnahme unterbricht oder verschiebt die gesetzliche 5-Jahres-Prüffrist ausdrücklich nicht. Ausschlaggebend bleibt das ursprüngliche Inbetriebnahme- bzw. Erstprüfungsdatum.

Kühlanlage auf Dach

Inhalt der Sachverständigenprüfung nach § 14

Geprüft wird der ordnungsgemäße und hygienegerechte Anlagenbetrieb seit der Inbetriebnahme oder seit der letzten Sachverständigenprüfung. Die Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV darf ausschließlich durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgen. 

Die Prüfung nach 42.BImSchV umfasst im Wesentlichen:

  • Technischer Zustand: Beurteilung des verfahrenstechnischen Aufbaus und des aktuellen Zustands der Anlage.
  • Labor- und Eigenkontrollen: Überprüfung der regelmäßigen Laboruntersuchungen auf Legionellen sowie der betriebsinternen Eigenkontrollen.
  • Betriebsmonitoring: Kontrolle der Maßnahmen bei einem Anstieg der allgemeinen Kolonienzahl (AKZ) oder bei Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte.
  • Dokumentation: Überprüfung der Vollständigkeit des Betriebstagebuchs und der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung sowie aller weiteren verordnungskonformen Überwachungspflichten.

Ablauf der Sachverständigenprüfung vor Ort:

Ein strukturierter Prüfungsablauf minimiert den Zeitaufwand in Ihrem Betrieb. Je nach Vorbereitung und Komplexität der Anlage werden für die Prüfung ca. 3 Stunden vor Ort benötigt. Bei der gleichzeitigen Prüfung mehrerer Anlagen reduziert sich der Zeitaufwand je Einzelanlage entsprechend.

Der Ablauf gliedert sich in vier klare Schritte:

  • Einstiegsgespräch & Dokumentenprüfung: Zu Beginn der Prüfung werden die Betriebsweise der Anlage, die vollständige Anlagendokumentation sowie die vorliegenden Laborergebnisse detailliert besprochen.
  • Anlagenbegehung & Technische Beurteilung: Bei der anschließenden physischen Besichtigung der Anlage werden die verfahrenstechnischen Anforderungen an den Aufbau sowie der aktuelle hygienische und technische Zustand der Anlage beurteilt.
  • Abschlussgespräch vor Ort: Direkt im Anschluss an die Begehung wird das Ergebnis der Sachverständigenprüfung gemeinsam erörtert, um potenzielle Optimierungen oder Maßnahmen direkt transparent zu besprechen.
  • Prüfbericht & KaVKA-Eintrag: Der Sachverständige erstellt innerhalb von vier Wochen einen offiziellen Prüfbericht, übermittelt diesen an den Betreiber und hinterlegt das Ergebnis im behördlichen Anlagenportal KaVKA.
Erstellung Gefährdungsbeurteilung und Vorbereitung Antrag auf Befreiung nach §15 42. BImSchV für Nassabscheider.

Ziel und Inhalt der 42. BImSchV

Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) dient dem konsequenten Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Legionellen-Ausbrüchen aus technischen Systemen. Sie regelt den rechtssicheren und hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Die Verordnung verpflichtet Betreiber zur lückenlosen Überwachung ihres Nutzwassers, zur Durchführung regelmäßiger Eigenkontrollen sowie zur Implementierung strenger Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik. Ziel ist es, Gefahren für die Allgemeinheit frühzeitig zu erkennen und die unkontrollierte Ausbreitung von Krankheitserregern über die Luft verlässlich zu verhindern.

Frage: Welche gesetzlichen Mindestanforderungen müssen Betreiber beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern zwingend erfüllen?

Antwort: Die Verordnung schreibt ein engmaschiges Pflichtenprogramm vor. Dazu gehören die regelmäßige Durchführung von betriebsinternen Eigenkontrollen (mindestens zweiwöchentlich) sowie vierteljährliche Laboruntersuchungen des Nutzwassers durch ein akkreditiertes Labor. Zudem ist ein lückenloses Betriebstagebuch zu führen, in dem alle Messwerte, Wartungen, Reinigungen und Biozidzugaben dokumentiert werden. Eine der wichtigsten Säulen für einen rechtssicheren Betrieb ist das Vorliegen einer fachgerechten Gefährdungsbeurteilung nach § 3 sowie die wiederkehrende Überprüfung der gesamten Anlage durch einen unabhängigen Sachverständigen nach § 14.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen den mikrobiologischen Laboruntersuchungen und den zweiwöchentlichen Eigenkontrollen?

Antwort: Prüfverfahren ergänzen sich im Rahmen des betrieblichen Hygienemanagements, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte. Die mikrobiologische Laboruntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch ein akkreditiertes Prüflabor. Dabei wird das Nutzwasser gezielt auf Legionellen und die allgemeine Kolonienzahl untersucht. Die zweiwöchentliche Eigenkontrolle dient hingegen als chemisch-physikalisches Frühwarnsystem. Dabei werden Parameter wie die allgemeine Kolonienzahl (z. B. mit DipSlides), der pH-Wert, die Leitfähigkeit und weitere relevante Nutzwasserparameter erfasst. Moderne und rechtssichere Alternative: Betreiber können diese zweiwöchentlichen Eigenkontrollen auch über eine kontinuierliche Online-Überwachung mit automatisierter Archivierung realisieren. Dies reduziert den manuellen Prüfaufwand im Betrieb deutlich.

Andreas Kirk-Ingenieurbüro und Sachverständiger 42. BimSCHV

Über mich

Dipl. Ing. Andreas Kirk

Gründer und Leiter
  • Sachverständiger nach der 42. BImSchV
    Bestellt und Vereidigt, IHK Hannover
  • Umweltgutachter EMAS
  • Auditor ISO 50001 / 14001

Über 25 Jahre Praxiserfahrung in Anlagenbetrieb, betrieblicher Energieversorgung, betrieblicher Umweltschutz sowie Managementsysteme

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