Sachverständiger zur Prüfung nach §14 42. BImSchV – Ing.-Büro Kirk

Von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Prüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern nach § 14 der 42. BImSchV.

Deutschlandweit tätig – Mit Niederlassungen in Hannover & Aschaffenburg

Andreas Kirk Sachverständiger 42. BImSchV bestellt von der IHK-Hannover

Herzlich willkommen beim Ingenieurbüro Kirk

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzungen der Anforderung nach der 42. BImSchV und beraten Sie gerne zu allen Fragen dazu.

Dabei nutzen wir unsere Praxiserfahrungen als Betreiber solcher Anlagen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir unterstützen Sie gerne.

Andreas Kirk

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Durchführung Sachverständigenprüfungen nach § 14 der 42. BImSchV für:

  • Verdunstungskühlanlagen
  • Kühltürme bis max. 200 MW (alle außer in Großkraftwerken)
  • Nassabscheider

Empfehlung:
Vereinbaren Sie bereits jetzt einen Prüftermin für ihre erforderliche Wiederholungsprüfung.

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Erstellung Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 der 42. BImSchV /  Richtlinie VDI  2047

  • Anlagen und Betriebszustände beschreiben
  • Gefährdungen identifizieren und Risiken bewerten
  • Beratung und gemeinsame Festlegung von Maßnahmen
  • Abgleich Soll / Ist mit den Anforderungen zur Sachverständigenprüfung nach 42. BImSchV

 

Gutachten zu Ausnahmeanträgen §15 zur Befreiung von Anforderung nach 42. BImSchV.

Aktuell:

LAI Bund- / Länderarbeitsgemeinschaft:
Bestandsanlagen sind spätestens 5 Jahre nach dem vorgegebenen Prüfdatum der Erstprüfung erneut zu prüfen!

Beispiel: Bestandsanlage

vorgegebene Erstprüfung: 19.08.2019
verspätete Durchführung z.B.: 12.09.2020
Wiederholungsprüfung erforderl. bis: 19.08.2024

Unser Angebot:

Durchführung der Sachverständigenprüfung.

oder

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit einen Soll/Ist-Abgleich inkl. Beratung zur Prüfungsvorbereitung.

Sehen Sie hier unsere Referenzen und Arbeitsgebiete:

Anlagentypen

Kühltürme / Rückkühler

✓ Adiabate Kühler

✓ Hybridkühler

✓ Verflüssiger Kälteanlagen

✓ Ammoniakverflüssiger

Nassabscheider

Chemische Wäscher

Rauchgaswäscher

Abluftwäscher

Metallstaubabscheider

Lackieranlagen

 

Prüfung nach § 14 der 42. BImschV. Sachverständiger von IHK-Hannover für Vedunstungskühlanlagen und Nassabscheider bestellt.

Chemische Industrie

Automobilindustrie

Papierindustrie

Lebensmittelverarbeitung

Metallverarbeitung

✓ Immobilienverwaltung

✓ Handelsunternehmen

✓ Logistikunternehmen

✓ Universitäten / Kliniken

✓ Druckereien

und viele mehr

 

Hybridkühler oder adiabater Kühler. Erstellung Gefährdungsbeurteilung §3 und prüfen nach 42. BImschV durch Sachverständigen.

Deutschlandweit tätig!

Prüfungen nach §14 der 42. BImSch und Gefährdungsbeurteilungen deutschlandweit

Ihre Vorteile, wenn sie uns mit Ihrer Sachverständigenprüfung beauftragen:

  • Prüfung mit sehr viel Praxiserfahrung aus dem Anlagenbetrieb und der Anlageninstandhaltung
  • objektive, unabhängige Überprüfung des Chemikalieneinsatzes und des Anlagenmanagements
  • strukturierte, effizienter Ablauf aber: Ausführliche Besprechung möglicher Mängel
  • viel Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden

Ihre Vorteile wenn uns mich mit der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung beauftragen:

  • Erstellung durch einen Sachverständigen mit allen bei der späteren Sachverständigenprüfung  überprüften Inhalten
  • Soll / Ist Abgleich der Prüfanforderungen, optimale Grundlage zur Anlagenoptimierung und zur Vorbereitung der Sachverständigenprüfung
  • partnerschaftliche, lösungsorientierte Zusammenarbeit
Kühlturm bzw.  Rückkühler,  Verdunstungskühlanlage nach der 42. BImschV. Prüfung Sachverständiger.

Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV

Wann ist die Prüfung durchzuführen?

Anlagen, die unter die 42. BImSchV fallen, müssen 5 Jahre nach der Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre geprüft werden.

Bestandsanlagen sind abhängig von ihrem erstmaligen Inbetriebnahmedatum zu prüfen:

  • vor dem 19.08.2011 Prüfung bis zum 19.08.2019
  • vor dem 19.08.2013 Prüfung bis zum 19.08.2020
  • vor dem 19.08.2015 Prüfung bis zum 19.08.2021
  • vor dem 19.08.2017 Prüfung bis zum 19.08.2022

Entsprechend Fragenkatalog Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft (LAI): Anlagen sind spätestens 5 Jahre nach dem erforderlichen Termin der Erstprüfung erneut zu prüfen.

Für Bestandsanlagen ergeben sich folgende Prüftermine für die Wiederholungsprüfung:

  • vor dem 19.08.2011 spätestens bis zum 19.08.2024
  • vor dem 19.08.2013 spätestens bis zum 19.08.2025
  • vor dem 19.08.2015 spätestens bis zum 19.08.2026
  • vor dem 19.08.2017 spätestens bis zum  19.08.2027
Kühlanlage auf Dach

Inhalt der Prüfung:

Geprüft wird der ordnungsgemäße Anlagenbetrieb seit dem Inkrafttreten der 42. BImSchV am 19.08.2017 oder seit der letzten Sachverständigenprüfung.
Die Sachverständigenprüfung nach §14 der 42. BImSchV muss durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgen.

  • den technischen Aufbau und Zustand der Anlage
  • die Durchführung der Laboruntersuchungen und der Eigenkontrollen
  • die durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen bei einem Anstieg der allgemeinen Kolonienzahl und bei  Überschreitungen der Prüfwerte oder des Maßnahmenwertes
  • die Vollständigkeit des Betriebstagebuchs
  • die Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung
  • weitere Anforderungen an die Überwachung der Anlage

Ablauf der Sachverständigenprüfung:

Für die Prüfung einer Anlage nach der 42. BImSchV werden je nach Vorbereitung und Komplexität der Anlage    ca. 3 h vor Ort benötigt. Bei mehreren Anlagen reduziert sich der Zeitaufwand je Einzelanlage.

Zu Beginn der Prüfung wird die Betriebsweise der Anlage, die Anlagendokumentation und die Laborergebnisse besprochen.

Bei der anschließenden Besichtigung der Anlage werden die Anforderungen an den Aufbau der Anlage und der Zustand der Anlage beurteilt.

Abschließend wird das Ergebnis der Sachverständigenprüfung besprochen. Der Sachverständige erstellt innerhalb von vier Wochen einen Prüfbericht, den er dem Betreiber übermittelt und in KaVKA hinterlegt.

Erstellung Gefährdungsbeurteilung und Vorbereitung Antrag auf Befreiung nach §15 42. BImSchV für Nassabscheider.

Einige Inhalte der 42 BImSchV:

Die 42. BImSchV wurde zum Schutz vor der Ausbreitung von Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern erlassen.

Die 42. BImSchV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann:

  • Verdunstungskühlanlagen inkl. Kühltürme (< 200 MW Leistung)
  • Kühltürme (> 200 MW = Großkraftwerke)
  • Nassabscheider

Anlagen nach dieser Verordnung Verdunstungskühlanlagen wie z.B. Rückkühler, adiabate Kühler, Hybridkühler und Nassabscheider wie z.B. Luftwäscher und chemische Wäscher sind in dem Anlagenportal KaVKA anzuzeigen. Es müssen regelmäßig Laboruntersuchungen zur Prüfung der Legionellenkonzentration durch ein akkreditiertes Prüflabor durchgeführt werden.

Die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen wiederkehrend alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüfen lassen. Für bestehende Anlagen die vor dem 19.08.2017 in Betrieb genommen wurden, bestehen vorgegebene Prüftermine. Die 1. Wiederholungsprüfung muss spätestens 5 Jahre später erfolgen.

Für bestimmte Tätigkeiten an Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen oder Nassabscheidern ist die Mitwirkung einer hygienisch fachkundigen Person erforderlich die z.B. nach der Richtlinie VDI 2047 geschult wurde. Schulungen bieten z.B: TÜV Nord, DEKRA und der TÜV Süd an.

Der § 15 legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Ausnahme von den Anforderungen nach der 42. BImSchV gestellt werden kann.

 

Zu meiner Person:

Andreas Kirk Sachverständger 42. BImSchV. Praxiserfahren in Betrieb und Prüfung.

Dipl. Ing. (FH) Andreas Kirk

Von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach der 42. BImSchV.

Ich bin Ingenieur des Maschinenbaus mit dem Vertiefungsschwerpunkt der Verfahrens- und Umwelttechnik.

Durch meine Arbeit in unterschiedlichen Branchen und Funktionen verfüge ich über eine breite Praxiserfahrung in dem Betrieb, der Instandhaltung und der Überprüfung der verschiedenen Anlagentypen nach der 42. BImSchV. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen in der Abstimmung mit den verantwortlichen Aufsichtsbehörden.

Insbesondere in den Bereichen:

  • ➝ Papierindustrie
  • ➝ Chemische Industrie
  • ➝ Industriekraftwerke
  • ➝ Metallverarbeitung
  • ➝ Gebäudetechnik
  • ➝ Kälteanlagen und Kühlanlagen
  • ➝ Nasswäscher, Rauchgasreinigung

Kontakt – Ingenieurbüro Kirk

Gerne erstellen wir ein Angebot für Sie.

Rufen Sie uns an!

Telefon: 05181 8072338 

Mobile: 015165468697

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Ingenieurbüro Kirk

Andreas Kirk

Niederlassung Hannover
Am Pfarrgarten 17 • 31061 Alfeld (Leine)
Tel.: 05181 8072338

Niederlassung Aschaffenburg
Ludwigstraße 7 • 63739 Aschaffenburg
Tel.: 01516 5468697

E-Mail: andreas@kirk-ing.de

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Orte in deren Nähe ich bereits Sachverständigenprüfungen und Gefährdungsbeurteilungen nach der 42. BImSchV durchgeführt bzw. erstellt habe: Flensburg, Kiel, Hamburg, Soltau, Lüneburg, Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Göttingen, Kassel, Fulda, Frankfurt, Mannheim, Heidelberg, Nürnberg, Köln, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Bochum, Dortmund, Oldenburg, Osnabrück, Bremen, Bielefeld, Halle, Leipzig, Magdeburg in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen  ... und viele mehr. Bundesweit und deutschlandweit tätig.